(XXXX) TELEKOMBRAnOErgAnO

In Ergänzung unserer Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost Telekom vom 28. Februar 1990 (BGBl. I S. 438) übertragen wir die dort genannten Befugnisse für ihren Geschäftsbereich auch den Direktionen Telekom.
Soweit sich die Oberpostdirektionen und Direktionen Telekom die Entscheidung für besondere Fälle nicht vorbehalten, übertragen wir die in oben genannter Anordnung unter den Nummern 3 bis 5 aufgeführten Befugnisse auf die Ämter des Fernmeldewesens.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Deutsche Bundespost Telekom
Generaldirektion
Der Vorstand

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.