I. TELEKOMErnAnOErgAnO

In Ergänzung unserer Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost Telekom vom 28. Februar 1990 (BGBl. I S. 437) übertragen wir die Ausübung des dort genannten Rechts für ihren Geschäftsbereich auch den Präsidenten der Direktionen Telekom.

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