§ 3 THW-AuslUFV

Ausschluß der Unfallfürsorge

Die Unfallfürsorge ist ausgeschlossen, wenn sich der hauptamtliche Angehörige oder Helfer grob fahrlässig der Gefährdung ausgesetzt hat, es sei denn, daß der Ausschluß für ihn eine unbillige Härte wäre.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.