§ 1 THWMitwV

Mindestalter für Helferinnen und Helfer

Helferin oder Helfer kann werden, wer mindestens sechs Jahre alt ist. Helferinnen und Helfer, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind Junghelferinnen und Junghelfer.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.