§ 4 TierwMeistPrV

Gliederung der Meisterprüfung

(1) Die Meisterprüfung umfasst die Prüfungsteile

1.
Tierhaltung, Tierproduktion und Verfahrenstechnik,
2.
Betriebs- und Unternehmensführung,
3.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.

(2) Die Meisterprüfung ist nach Maßgabe der §§ 5 bis 7 durchzuführen.

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