§ 2 TrinkwEGV
Begriffsbestimmungen
Für diese Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
- 1.
- Trinkwassereinzugsgebiet: ein Gebiet, aus dem Grundwasser oder Oberflächenwasser zu der Entnahmestelle oder den Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung gelangt;
- 2.
- Gefährdung: Stoffe im Wasser mit biologischen, chemischen, physikalischen oder radiologischen Eigenschaften oder eine anderweitige Beschaffenheit des Wassers, die im Hinblick auf seinen Gebrauch als Trinkwasser die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können;
- 3.
- Gefährdungsereignis: ein Ereignis, das Gefährdungen von Wasser für die Trinkwassergewinnung herbeiführt.
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