Anhang 1 TVMindestlohn Maler 11
(zu § 2 Nummer 3 Satz 1 der Anlage)
Maler
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- Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen
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- Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen, insbesondere:
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- Be- und Entschichten insbesondere durch mechanische, thermische, physikalische und chemische Verfahren
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- Ausführung von Spachtel- und Glättarbeiten
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- Ausführung von Dämm- und Isolierarbeiten, insb. Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) einschließlich Schlussbeschichtung
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- Tapezier-, Verlege-, Klebe- und Spannarbeiten insb. für Decken-, Wand- und Bodengestaltung
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- Be- und Verarbeiten von Trenn- und Dämmschichten sowie Unterlagen
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- Be- und Verarbeitung textiler Werkstoffe
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- Ausführung von Dekorationsarbeiten insbesondere in Räumen und an Fassaden
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- Ausführung von Holz- und Bautenschutzarbeiten insb. gegen klimatische Belastungen und Biotische Angriffe
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- Ausführung von Hydrophobierungen, Imprägnierungen und Festigungen
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- Bauwerksabdichtungen insbesondere mit bituminösen, zement- oder kunststoffgebundenen Abdichtungsmitteln, Dichtungsbahnen und anderen Dichtstoffen,
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- Anwenden von Entrostungs- und Korrosionsschutzverfahren an Bauwerken und Objekten insbesondere an Brücken, Kränen und Strommasten,
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- Herstellen von metallischen Überzügen insbesondere durch Metallspritzen, Duplex- und Schmelztauchverfahren
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- Durchführung von Ausbauarbeiten insb. Herstellen von Innenflächen aus Putz, Gips, Leichtbaustoffen zur Vorbereitung der Beschichtung
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- Ausführung von Montagearbeiten insb. Aus- und Einbau von Systemelemente
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- Ausführung von Schutzbeschichtungen insb. Brandschutzbeschichtungen und Auskleidungen mit Beschichtungsmitteln,
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- Betonschutz- und instandsetzungsarbeiten
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- Straßenmarkierungsarbeiten
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- Baufugentechnik insb. Anwendung von Systeme und Techniken zur Abdichtung, Instandhaltung und Sanierung von Bauteil-, Dehnungs- und Anschlussfugen an Gebäuden und Objekten im Innen- und Außenbereich, sowie Glasversiegelung
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- Pflegen und Konservieren von Oberflächen
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- Entwerfen und Umsetzen von kommunikativer und dekorativer Gestaltung insbesondere Schriften, Zeichen, Ornamente, bildliche Darstellungen, Signets und Symbole
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- Ausführung von Lasur- und Beiztechniken
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- Ausführung von Blattmetall- und Bronzetechniken
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- Ausführung von Fassmal- und Verzierungstechniken, Dekorationsmalerei, Schmuck- und Imitationstechniken
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- Ausführung von Sgraffito, Stuckmarmor, Stucculustro und sonstiger Putzgestaltung einschließlich der Verarbeitung von Steinersatzmassen und Beton,
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- Durchführung von Instandsetzungsarbeiten insbesondere Konservierung, Restaurierung, Rekonstruktion und Konsolidierung
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- Ausführung von Instandhaltungsmaßnahmen an Bauwerken und Objekten
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- Auf- und Abbauen von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie von Arbeitsbühnen
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.