Anlage 3 UErgGDV 2
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. Teil III 7601-1-2, S. 27 u. 28
(Vorderseite)
Vermittlungsstelle: I An
I
I ..........................................
I (Name des Schuldnerinstituts)
I
I Berlin
I ------
I-------------------------------------------
I Eingangsdatum beim Aktenzeichen des
I Schuldnerinstitut Schuldnerinstituts
I
------------------------------------------------------------------------
Anmeldemuster AS
(Sammelanmeldung zum Berliner Altbankengesetz)
Nur für Schuldverschreibungen, die im Wertpapierbereinigungsverfahren
(WB-Verfahren) für natürliche Personen, Gemeinschaftsdepots von
Eheleuten oder Nachlaßdepots angemeldet worden sind.
Befindet sich die Anschrift des Anmelders im
Wertpapierbereinigungsverfahren (WB-Anmelder) im Bundesgebiet, so
darf die Anmeldung nur dann in eine Sammelanmeldung aufgenommen
werden, wenn feststeht, daß das Recht nicht unter die 35. DVO/UG
fällt.
Nicht in einer Anmeldung sind zusammenzufassen:
a) Ansprüche, die im WB-Verfahren rechtskräftig anerkannt sind, mit
schwebenden WB-Anmeldungen,
b) Anmeldungen, die im WB-Verfahren in einer Sammelanmeldung
enthalten waren, mit Einzelanmeldungen im WB-Verfahren,
c) Anmeldungen für Nachlaßdepots mit einem Betrag von mehr
als 5.000 RM (ohne Zinsen), bei denen ein Erbnachweis nicht
vorliegt, mit anderen Anmeldungen.
I. Für folgende Schuldverschreibungen wird geltend gemacht, daß
das Schuldnerinstitut nach den Vorschriften des
Altbankengesetzes in Anspruch genommen werden kann:
Wertpapierart:
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Lfd. Nr. I Nennbetrag I Akten- I Name des WB-Anmelders I Raum für
I RM I zeichen I und Ort 1) I Prüfungs-
I I der Prüf- I I vermerke
I I stelle I I
------------------------------------------------------------------------
1 I 2 I 3 I 4 I
----------------------------------------------------------I
I I I I
I I I I
I I I I
I------------I
Übertrag:
--------------
--------
1) Bei Nachlaßdepots ist neben der Nachlaßbezeichnung der (Mit-)Erbe
anzugeben, für den die Bestätigung II 3 abgegeben wird. Beispiel:
Friedrich Müller Nachlaß (Miterbe: Karl Müller, Essen).
(Rückseite)
------------------------------------------------------------------------
1 I 2 I 3 I 4 I
----------------------------------------------------------I
Übertrag:I------------I I I
I I I I
I I I I
I I I I
I------------I
Gesamt-
betrag: --------------
II. Wir geben als Vermittlungsstelle folgende Bestätigungen ab:
1. Die vorstehend angemeldeten Ansprüche sind im WB-Verfahren
für die angegebenen natürlichen Personen oder
Gemeinschaftsdepots von Eheleuten oder für Nachlaßdepots
rechtskräftig anerkannt *) / angemeldet *).
2. Für die Ansprüche zu I lfd. Nr.
hatte der in Spalte 4 Bezeichnete nach dem Anerkennungsbeschluß
oder -bescheid oder unseren Unterlagen zu einem Zeitpunkt
nach dem 30.9.1949 und vor dem 1.1.1953 seine Anschrift
an dem in Spalte 4 genannten Ort.
3. Für die Ansprüche zu I lfd. Nr.
hatte ein Mitberechtigter (§ 3 Abs. 4 oder 5 der 2. DVO/UEG)
nach dem 30.9.1949 und vor dem 1.1.1953 seine Anschrift
an dem in Spalte 4 genannten Ort. Soweit es sich um ein
Nachlaßdepot handelt, bei dem ein Erbnachweis nicht
vorliegt, würden wir eine Verfügung über das Depot auch
ohne amtlichen Erbnachweis zulassen.
4. Uns ist nichts darüber bekannt, daß die in Spalte 4 genannten
Personen an den angegebenen Orten weder ihren Wohnsitz noch
ihren dauernden Aufenthaltsort hatten.
5. Wir haben mit denjenigen, für die wir die Bestätigung lt.
Nr. 2 oder 3 abgeben, nach dem 30.9.1949 in unmittelbarer
Verbindung gestanden.
III. Soweit nichts Besonderes angegeben ist, umfaßt die Anmeldung
diejenigen rückständigen Zinsen, auf die sich die WB-Gutschrift
erstreckt.
............................. .......................................
(Ort und Datum) (Unterschrift der Vermittlungsstelle)
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*) Nichtzutreffendes ist zu durchzustreichen.
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