§ 9 ÜSchuldStatG
Bericht
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2014 einen Bericht vor, in dem sie darlegt,
- 1.
- welche Auswirkungen dieses Gesetz insbesondere auf die Beteiligung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen an der Überschuldungsstatistik hat sowie
- 2.
- ob eine Weiterentwicklung der Vorschriften dieses Gesetzes erforderlich ist.
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