UNAIDSBüroVbgV
Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung eines Büros des Gemeinsamen Programms der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) in Bonn
Informationen
Ausfertigungsdatum25.01.2023
FundstelleBGBl II 2023, Nr. 145
VersionDie V tritt gem. Art. 3 Abs. 3 an dem Tag außer Kraft, an dem die Vereinbarung außer Kraft tritt