Art 3 UNFreiwProgrAbkGeltV

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem die Vereinbarung nach ihrer Inkrafttretensklausel in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.