§ 1 UnterlagenBergV
Allgemeine Anforderungen
(1) Den Karten für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Bundesberggesetzes sowie den Lagerissen für den Antrag auf
- 1.
- Erteilung einer Bewilligung nach § 8 des Bundesberggesetzes,
- 2.
- Verleihung von Bergwerkseigentum nach § 9 des Bundesberggesetzes,
- 3.
- Vereinigung und Teilung von Bergwerksfeldern sowie Austausch von Teilen von Bergwerksfeldern nach den §§ 24, 28 und 29 des Bundesberggesetzes,
- 4.
- Zulegung von Gewinnungsberechtigungen nach § 35 des Bundesberggesetzes
(2) Zeichen, Farben und Beschriftungen müssen den Anforderungen der Anlage entsprechen. Die zeichnerische Darstellung muß dauerhaft sein.
(3) Für amtliche Vermerke ist auf den Karten und Lagerissen eine ausreichende Fläche freizuhalten.
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