§ 2 URaG
Übernahme von Vorschriften
Nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen treten die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden abfallrechtlichen Vorschriften
- 1.
- der Anlage 1 Nr. 1 bis 6 und 9 am 1.7.1990Nr. 7 und 8 am 1.10.1990
- 2.
- der Anlage 2 am 1.1.1991
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