§ 14 USG

Dienstgeld

Reservistendienst Leistende erhalten für Dienstleistungen an einem Samstag, einem Sonntag und einem gesetzlichen Feiertag sowie für eine eintägige Dienstleistung an einem Freitag eine zweite Prämie nach Spalte 2 der Tabelle in Anlage 2. Für Tage, an denen kein Dienst geleistet wird, wird die zweite Prämie nicht gewährt.

Fußnote(n):

(+++ §§ 12 bis 17: Zur Nichtanwendung vgl. § 1 Abs. 4 +++)

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