§ 2 VbrInsFV
Zulässige Abweichungen
Folgende Abweichungen von den in der Anlage bestimmten Formularen und dem Hinweisblatt sind zulässig:
- 1.
- Berichtigungen, die auf einer Änderung von Rechtsvorschriften beruhen;
- 2.
- Ergänzungen oder Anpassungen des Hinweisblattes zu den Formularen, soweit solche mit Rücksicht auf die Erfahrungen mit den Formularen geboten sind.
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