§ 31 VDuG
Haftung des Sachwalters
Verletzt der Sachwalter schuldhaft ihm nach diesem Gesetz obliegende Pflichten, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet, und zwar
- 1.
- dem Unternehmer, wenn die verletzte Pflicht den Schutz des Unternehmers bezweckt, und
- 2.
- dem Verbraucher, wenn die verletzte Pflicht den Schutz des Verbrauchers bezweckt.
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