Art 4 VerdOrdenStat

(1) Form und Trageweise des Verdienstordens sind:

1.
Das Großkreuz wird an einem breiten, von der rechten Schulter zur linken Hüfte führenden Band getragen. Das Band ist mit dem Bundesadler durchwirkt. Zu dem Großkreuz gehört ein goldener sechsspitziger Stern, auf dem das Ordenszeichen aufgesetzt ist. Dieser wird auf der linken Brustseite getragen. Als Sonderstufe wird das Großkreuz mit einem achtspitzigen Stern getragen.
2.
Das Große Verdienstkreuz ist etwas kleiner als das Großkreuz.
Es wird
a)
als Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband an einem breiten von der rechten Schulter zur linken Hüfte führenden Band getragen. Zum Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband gehört ein goldener vierspitziger Stern, auf dem das Ordenszeichen aufgesetzt ist. Dieser wird auf der linken Brustseite getragen.
b)
als Großes Verdienstkreuz mit Stern und als Großes Verdienstkreuz an einem Band um den Hals getragen. Für Form und Trageweise des Sterns gilt Nummer 2 Buchstabe a.
3.
Das Verdienstkreuz ist etwas kleiner als das Große Verdienstkreuz.
Es wird
a)
als Verdienstkreuz 1. Klasse an der linken Brustseite angesteckt.
b)
als Verdienstkreuz am Bande an einem schmalen Band an der linken oberen Brustseite getragen.
4.
Die Verdienstmedaille ist rund und von goldener Farbe. Sie trägt auf der Vorderseite das Ordenskreuz, das von einem Lorbeerkranz umgeben ist, und auf der Rückseite die Inschrift: "Für Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland", die ebenfalls von einem Lorbeerkranz umgeben ist. Die Verdienstmedaille wird an dem gleichen Band wie das Verdienstkreuz am Bande an der linken oberen Brustseite getragen. Das Band hat jedoch einen etwas schmaleren Saum.
Form und Ausmaß der Ordenszeichen und der Bänder werden auf Mustertafeln festgelegt.

(2) Bei erneuter, höherer Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird die früher verliehene Ordensstufe nicht abgelegt; jedoch wird nur ein Schulterband und ein Stern getragen.

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