§ 7 VerdStatG
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale der Erhebung sind:
- 1.
- Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
- 2.
- Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen,
- 3.
- Personalnummern der in die Erhebung nach § 4 einbezogenen Beschäftigten oder, wenn keine Personalnummern vorliegen, eindeutige, im Zeitverlauf gleichbleibende Ordnungsnummern der Beschäftigten.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.