§ 6 VersMeldeV
Zurückweisung von Daten
Die Bundesanstalt weist Datensätze zurück, die
- 1.
- nicht die nach § 3 vorgeschriebenen Formate einhalten oder
- 2.
- nicht die erforderliche Datenqualität nach § 4 Absatz 1 und 2 aufweisen oder
- 3.
- keine korrekte Unternehmenskennung nach § 5 angeben.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.