§ 14 VfAusbV

Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts,
2.
Planen der Veranstaltungstechnik,
3.
Planen der Veranstaltungsdurchführung,
4.
Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.

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