§ 2 VFBAZV
Verrechnung
(1) Die Höhe der regelmäßigen Zuweisungen (Zahlungsbetrag) berechnet sich nach folgender Formel:
ZB = SBE x ZS + EBet – VA. |
- ZB:
- Zahlungsbetrag in Euro,
- SBE:
- Summe der im Vorquartal gezahlten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und Entgelte in Euro,
- ZS:
- zum Zahlungstermin (§ 3 Absatz 1) geltender Zuweisungssatz in Prozent,
- EBet:
- im Vorquartal erzielte Einnahmen aus der Beteiligung anderer Dienstherren an den Versorgungsausgaben der Bundesagentur für Arbeit in Euro,
- VA:
- Versorgungsausgaben im Vorquartal in Euro.
(2) Ergibt sich ein negativer Zahlungsbetrag, so ist er durch eine Zahlung aus dem Sondervermögen an die Bundesagentur für Arbeit auszugleichen.
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