§ 24 ViehVerkV
Deckregister
Tierhalter, die einen Hengst, einen Bullen, einen Eber oder einen Bock zum Decken fremder Tiere verwenden, haben ein Deckregister zu führen, das folgende Angaben enthalten muss:
- 1.
- Name und Anschrift des Vatertierhalters,
- 2.
- Art, Rasse, Alter, Ohrmarkennummer oder anderes Kennzeichen und gegebenenfalls Zuchtnummer des Vatertieres,
- 3.
- Name und Anschrift des Halters des gedeckten Tieres,
- 4.
- Rasse, Alter, Ohrmarkennummer oder anderes Kennzeichen des gedeckten Tieres,
- 5.
- Tag des Deckaktes.
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