Anlage 11 ViehVerkV

(zu § 37 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1203 – 1204)



Seite: …

für Schafe □für Ziegen □


A. Angaben zum Betrieb
Name:Nutzungsart:
Anschrift:Zucht
Milch
Mast
Gesamtanzahl am 1. Januar …
Registriernummer nach § 15 oder
§ 26 Absatz 2:
Schafe:Ziegen:

B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen
Lfd. Nr.Datum des Zugangs oder des AbgangsZugangAbgangKennzeichen
des Tieres oder der Tiere
AnzahlBemerkungen
Name und Anschrift oder
Registriernummer des
vorherigen Tierhalters
Name und Anschrift oder
Registriernummer des
Übernehmers
Name und Anschrift oder Registriernummer
des Transportunternehmers, Kfz-Kennzeichen des Transportmittels

C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen
Lfd. Nr.Kennzeichen
des Tieres
GeburtsjahrDatum der
Kennzeichnung
RasseGenotyp,
soweit bekannt
Tod
(Monat und Jahr)
ErsatzkennzeichenBemerkungen



D. Angaben im Fall der Überprüfung
Datum der Überprüfung:

Zuständige Behörde



Unterschrift des Vertreters
der zuständigen Behörde





Ersatz der Angaben durch Beifügen einer Ablichtung des Begleitdokuments mit diesen Angaben möglich.Z. B. Angabe des Ersatzkennzeichens; ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren.Ersatz der Angaben durch Vorlage des Zuchtbuches mit diesen Angaben möglich.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.