Anlage 8 ViehVerkV

(zu § 32 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1199)

Seite: …



Name:

Anschrift:

Registriernummer nach § 15 oder § 26 Absatz 2:


1234567a7b7c8a8b8c9
Lfd.
Nr.
Ohrmarken-
nummer
Geburts-
datum
Geschlecht
m/w
Rasse nach RasseschlüsselOhrmarkennummer des MuttertieresZugangAbgangBemerkungen
DatumVorheriger Tierhalter, Name und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters oder Geburt im eigenen BetriebDatum
Name und Anschrift des Übernehmers oder Regis-
triernummer des Übernehmers oder Tod im eigenen Betrieb


Angaben im Fall der Überprüfung

Datum der Überprüfung:




Zuständige Behörde:


Unterschrift des Vertreters der zuständigen Behörde:

m = männlich, w = weiblich.Datum der Beantragung und des Erhalts einer Ersatzohrmarke; Ursprungsland bei nicht im Inland geborenen Tieren; ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren u. a.

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