§ 3 VKFV

Eingliederungsleistungen

Eingliederungsleistungen sind Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach den §§ 16 bis 17 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Die Kosten der Eingliederungsleistungen gehören nicht zu den Gesamtverwaltungskosten.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.