§ 6 VKFV
Personalnebenkosten
Personalnebenkosten sind die über die Personalkosten hinausgehenden Aufwendungen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere für
- 1.
- die Beihilfen und Beihilfeumlagen,
- 2.
- die Fürsorgeleistungen,
- 3.
- die Unterstützungen,
- 4.
- die Beiträge zu Unfallkassen,
- 5.
- das Trennungsgeld,
- 6.
- die Fahrkostenzuschüsse sowie
- 7.
- die Umzugskostenvergütungen.
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