(XXXX) VKFVÄndBek 2025
Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt ab dem 1. Januar 2025 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 250,88 Euro.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.