VollstrAbkBELAG

Gesetz zur Ausführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen

Informationen

Ausfertigungsdatum26.01.1959
FundstelleBGBl I 1959, 425
VersionZuletzt geändert durch Art. 22 G v. 27.7.2001 I 1887

Alle Normen


  • Erster Abschnitt
    Vollstreckbarerklärung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden

  • Zweiter Abschnitt
    Aufhebung oder Abänderung der Vollstreckbarerklärung

  • Dritter Abschnitt
    Besondere Vorschriften für deutsche gerichtliche Entscheidungen

  • Vierter Abschnitt
    Schlußbestimmungen