VollstrAbkBELAG
Gesetz zur Ausführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen
Informationen
Ausfertigungsdatum26.01.1959
FundstelleBGBl I 1959, 425
VersionZuletzt geändert durch Art. 22 G v. 27.7.2001 I 1887
Alle Normen
- Erster AbschnittVollstreckbarerklärung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden
- Zweiter AbschnittAufhebung oder Abänderung der Vollstreckbarerklärung
- Dritter AbschnittBesondere Vorschriften für deutsche gerichtliche Entscheidungen
- Vierter AbschnittSchlußbestimmungen