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Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 4. November 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen
Informationen
Ausfertigungsdatum05.01.1963
FundstelleBGBl I 1963, 129
VersionZuletzt geändert durch Art. 26 G v. 27.7.2001 I 1887
Alle Normen
- Erster AbschnittVollstreckbarerklärung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden
- Zweiter AbschnittAufhebung oder Abänderung der Vollstreckbarerklärung
- Dritter AbschnittBesondere Vorschriften für deutsche gerichtliche Entscheidungen
- Vierter AbschnittSchlußbestimmungen