Anlage II VServiceAusbV
(zu § 4)
(Fundstelle: BGBl. I 1997, S. 1592 - 1594)
- 1. Ausbildungsjahr
- 1.
- der Ausbildungsbetrieb,
- 2.
- Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
- 3.
- Marketing, Lernziele a und b,
- 5.
- Verkehrsmittel im Personenverkehr, Lernziele a und b,
- 6.
- Vertrieb, Lernziele a und b,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
- Kommunikation mit Kunden, Lernziele a und e,
- 4.2
- Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel a,
- 10.1
- Zahlungsverkehr, Lernziele a und b,
- 10.2
- Buchführung, Lernziel b,
- 10.5
- Materialbeschaffung und -verwaltung
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 7.1
- Service und Betreuung, Lernziele a und b,
- 7.2
- Technischer Service, Lernziel a,
- 7.3
- Notfallmaßnahmen in Verkehrsanlagen, Lernziel a,
- 4.1
- Kommunikation mit Kunden, Lernziele a und e,
- 2. Ausbildungsjahr
- 4.1
- Kommunikation mit Kunden, Lernziel b,
- 5.
- Verkehrsmittel im Personenverkehr, Lernziel c,
- 9.
- Begleitservice, Lernziele a und b,
- 10.1
- Zahlungsverkehr, Lernziel c,
- a)
- in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 2.
- Vertrieb, Lernziele a und b,
des Schwerpunktes A "Verkauf und Service" oder - b)
- in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 1.
- Sicherheits- und Serviceleistungen, Lernziel c,
- 1.1
- Service und Betreuung, Lernziele a, b und e,
des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
- Umweltschutz,
- 2.1
- Arbeitsorganisation,
- 6.
- Vertrieb, Lernziele a und b,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
- Kommunikation mit Kunden, Lernziel c,
- 7.1
- Service und Betreuung, Lernziel c,
- 8.
- Funktionsfähigkeit der Transportmittel, Lernziele a bis c,
- a)
- in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 2.
- Vertrieb, Lernziele d und e,
des Schwerpunktes A "Verkauf und Service" oder - b)
- in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 1.1
- Service und Betreuung, Lernziel c,
des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
- Umweltschutz,
- 2.1
- Arbeitsorganisation,
- 2.2
- Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.2
- Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele b und c,
- 6.
- Vertrieb, Lernziel c,
- 7.3
- Notfallmaßnahmen in Verkehrsanlagen, Lernziele b und c,
- 8.
- Funktionsfähigkeit der Transportmittel, Lernziele d und e,
- 9.
- Begleitservice, Lernziel c,
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
- Umweltschutz,
- 2.1
- Arbeitsorganisation,
- 2.2
- Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 7.1
- Service und Betreuung, Lernziel a,
- 3. Ausbildungsjahr
- 3.
- Marketing, Lernziele c bis e,
- 4.1
- Kommunikation mit Kunden, Lernziel d,
- 7.1
- Service und Betreuung, Lernziel d,
- 7.2
- Technischer Service, Lernziel b,
- 10.1
- Zahlungsverkehr, Lernziel d,
- 10.2
- Buchführung, Lernziele a und c,
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
- Umweltschutz,
- 2.
- Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
- 9.
- Begleitservice, Lernziele a und b,
- 10.5
- Materialbeschaffung und -verwaltung
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig
- a)
- die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes A "Verkauf und Service"
- 1.
- Marketing, Lernziele a und b,
- 2.
- Vertrieb, Lernziele c, f bis h,
in Verbindung mit der Berufsbildposition- 10.3
- Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a bis c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
- Umweltschutz,
- 2.1
- Arbeitsorganisation,
- 2.2
- Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 4.2
- Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben,
- 5.
- Verkehrsmittel im Personenverkehr, Lernziel b,
fortzuführen oder - b)
- die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"
- 1.
- Sicherheits- und Serviceleistungen, Lernziele a, b, d bis h,
- 1.1
- Service und Betreuung, Lernziel d,
- 1.2
- Technischer Service, Lernziele a und b,
in Verbindung mit der Berufsbildposition- 10.3
- Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a bis c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
- Umweltschutz,
- 2.
- Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
- 4.2
- Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig
- a)
- die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes A "Verkauf und Service"
- 1.
- Marketing, Lernziele c bis e,
- 2.
- Vertrieb, Lernziel i,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen- 10.3
- Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel d,
- 10.4
- Controlling
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen- 1.3
- Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
- 2.
- Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen oder - b)
- die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"
- 1.
- Sicherheits- und Serviceleistungen, Lernziel i,
- 1.1
- Service und Betreuung, Lernziel f,
- 1.2
- Technischer Service, Lernziel c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen- 10.3
- Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel d,
- 10.4
- Controlling
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen- 1.3
- Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
- 2.
- Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.