§ 20 VTMBAProVTFPrV
Qualifikationsinhalte
Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist,
- 1.
- Veranstaltungsprojekte zu planen und Lösungen für auftretende komplexe Probleme zu erarbeiten,
- 2.
- technische Umsetzung und Abläufe zu koordinieren,
- 3.
- die Sicherheit der technischen Einrichtungen und der Mitwirkenden zu gewährleisten,
- 4.
- Abläufe und Resultate zu reflektieren und Verbesserungen vorzuschlagen und
- 5.
- Konzepte, Lösungen und Entscheidungen zu dokumentieren, zu kommunizieren und zu begründen.
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