§ 46 VwGO
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel
- 1.
- der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts und
- 2.
- der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts.
- 3.
- (weggefallen)
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