§ 34 WaffRG
Übergangsvorschrift
§ 25 Absatz 3 ist ab dem 1. Dezember 2020 anzuwenden.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
§ 25 Absatz 3 ist ab dem 1. Dezember 2020 anzuwenden.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.