§ 3 WaStrSchlBetrZV 2008

Die Fahrzeuge müssen an nicht fernbedienten Schleusen im Tagverkehr bis spätestens 21:30 Uhr und im Nachtverkehr bis spätestens 5:30 Uhr in die letzte, in der jeweiligen Verkehrszeit zu durchfahrende Schleusenkammer eingefahren sein.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.