§ 2 WasVersStatV
Die Statistik erfaßt für das dem Erhebungsjahr vorangegangene Kalenderjahr folgende Tatbestände:
- 1.
- In der öffentlichen Wasserversorgung
- a)
- die Gewinnung und den Bezug von Grundwasser, Quellwasser und Oberflächenwasser,
- b)
- die Abgabe von Wasser,
- c)
- die Zahl der versorgten Einwohner;
- 2.
- im öffentlichen Abwasserwesen
- a)
- den Abwasseranfall,
- b)
- die Fortleitung und Reinigung des Abwassers,
- c)
- die Zahl der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Einwohner.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.