§ 1 WBStiftG

Rechtsform der Stiftung

Unter dem Namen "Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung" wird mit Sitz in Berlin eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.