§ 6 WeinÜV 1995
Eingangs- und Ausgangsbücher
Ein- und Ausgangsbücher im Sinne des Titels III Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 sind:
- 1.
- das Kellerbuch,
- 2.
- das Weinbuch,
- 3.
- das Buch des Geschäftsvermittlers und
- 4.
- das Stoffbuch.
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