WG
Wechselgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum21.01.1933
FundstelleRGBl I 1933, 399
VersionZuletzt geändert durch Art. 201 V v. 31.8.2015 I 1474
Alle Normen
- Erster TeilGezogener Wechsel
- Erster AbschnittAusstellung und Form des gezogenen Wechsels
- Zweiter AbschnittIndossament
- Dritter AbschnittAnnahme
- Vierter AbschnittWechselbürgschaft
- Fünfter AbschnittVerfall
- Sechster AbschnittZahlung
- Siebenter AbschnittRückgriff mangels Annahme und mangels Zahlung
- Achter AbschnittEhreneintritt
- 1.Allgemeine Vorschriften
- 2.Ehrenannahme
- 3.Ehrenzahlung
- Neunter AbschnittAusfertigung mehrerer Stücke eines Wechsels,
- 1.Ausfertigungen
- 2.Abschriften
- Zehnter AbschnittÄnderungen
- Elfter AbschnittVerjährung
- Zwölfter AbschnittAllgemeine Vorschriften
- Zweiter TeilEigener Wechsel
- Dritter TeilErgänzende Vorschriften
- Erster AbschnittProtest
- Zweiter AbschnittBereicherung
- Dritter AbschnittAbhanden gekommene Wechsel und Protesturkunden
- Vierter TeilGeltungsbereich der Gesetze