§ 5 WGSVGÄndG
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ersten des auf die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:
...
- c)
- alle sonstigen diesem Gesetz entgegenstehenden oder gleichlautenden Vorschriften.
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