§ 4 WinzerAusbV 1997
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- 1.1
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 1.2
- Berufsbildung,
- 1.3
- Mitgestalten sozialer Beziehungen,
- 1.4
- Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
- 1.5
- Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung;
- 2.
- Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion,
- 2.1
- Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
- 2.2
- Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen und Produktion,
- 2.3
- Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
- 2.4
- Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen;
- 3.
- Traubenerzeugung,
- 3.1
- Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhaltung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit,
- 3.2
- qualitätsorientiertes und umweltschonendes Pflanzen, Pflegen und Nutzen von Reben;
- 4.
- Kellerwirtschaft,
- 4.1
- oenologische Verfahren; qualitätsorientiertes und umweltschonendes Bereiten von Wein,
- 4.2
- Grundlagen des Herstellens sonstiger Erzeugnisse aus Trauben und Wein;
- 5.
- Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse,
- 5.1
- Ausstatten und Verpacken,
- 5.2
- Beraten und Verkaufen.
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