§ 10 WismutAGAbkG

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eintragung der Wismut GmbH vor, löscht das Registergericht den Zusatz "im Aufbau" in der bisherigen Firma der Gesellschaft. Außerdem sind die Höhe des Stammkapitals und die Geschäftsführer einzutragen. Ferner ist einzutragen, welche Vertretungsbefugnis die Geschäftsführer haben. Der Gesellschaftsvertrag und seine Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit keiner Bestätigung durch die nach dem Bergrecht für die Bestätigung des Gesellschaftsvertrages zuständigen Behörde.

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