§ 2 WismutAGAbkG

Enteignetes Vermögen

Soweit Vermögensgegenstände der in § 1 bezeichneten Art Gegenstand von Maßnahmen im Sinne von § 1 des Vermögensgesetzes waren, unterliegen sie der Rückübertragung nach Maßgabe des Vermögensgesetzes. Das Investitionsvorranggesetz ist anzuwenden.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.