§ 5 WoBerichtsG
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
- Bezeichnung und Anschrift der auskunftspflichtigen Stelle,
- 2.
- Name und Kontaktdaten der Personen, die bei der auskunftspflichtigen Stelle als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.