§ 5 WoStatG
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
- Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen und der nicht auskunftspflichtigen Haushaltsmitglieder,
- 2.
- Straße und Hausnummer des Gebäudes,
- 3.
- Lage der Wohnung im Gebäude,
- 4.
- Telefonnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.