§ 1 WoZSenkV 1986

Senkung des Zinssatzes

Ist der Zinssatz für Baudarlehen und Annuitätsdarlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln durch die Erste Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung vom 26. Juli 1982 (BGBl. I S. 1009) auf über 7 vom Hundert erhöht worden, wird er vom 1. Oktober 1986 an auf 7 vom Hundert herabgesetzt.

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