§ 94 WPO

Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung

In der Hauptverhandlung tritt an die Stelle der Verlesung des Anklagesatzes nach § 243 Absatz 3 der Strafprozessordnung die Verlesung des Tenors der angefochtenen Entscheidung über die Verhängung der berufsaufsichtlichen Maßnahme.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.