Art 1 WPostVtr1994G
(1) Den folgenden in Seoul am 14. September 1994 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Verträgen des Weltpostvereins,
- 1.
- Fünftes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins
- 2.
- Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins nebst Anhang
- 3.
- Weltpostvertrag
- 4.
- Postpaketübereinkommen sowie der von den Postverwaltungen angenommenen Änderung von Artikel 5 Absatz 2, die der Bundesregierung durch Notifikation des Generaldirektors des Internationalen Büros des Weltpostvereins vom 19. Juni 1997 bestätigt worden ist
- 5.
- Postanweisungsübereinkommen
- 6.
- Postgiroübereinkommen und
- 7.
- Postnachnahmeübereinkommen
(2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann den Wortlaut der Satzung in der vom Inkrafttreten des Fünften Zusatzprotokolls an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.
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