§ 23 WStG
Bedrohung eines Vorgesetzten
Wer im Dienst oder in Beziehung auf eine Diensthandlung einen Vorgesetzten mit der Begehung einer Straftat bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.