§ 14 WStHAusbV
Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Bearbeiten von Oberflächen,
- 2.
- Herstellen von Werksteinen,
- 3.
- Terrazzo- und Werksteintechnik sowie
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.