§ 14 WStHAusbV

Prüfungsbereiche

Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Bearbeiten von Oberflächen,
2.
Herstellen von Werksteinen,
3.
Terrazzo- und Werksteintechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.

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