§ 40 WuSolvV
Künftig zu erwartende Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands
(1) Die künftig zu erwartende Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands ist das Produkt aus dem marktbewerteten Anspruch aus dem Derivat nach § 41 und der sich in Abhängigkeit von der maßgeblichen Laufzeit des Geschäfts nach § 42 ergebenden Volatilitätsrate nach Tabelle 1 der Anlage 1. Falls der Wiedereindeckungsaufwand für das Geschäft auf der Volatilität von Preisen mehrerer Kategorien beruht, ist das Geschäft der Kategorie mit der höchsten nach Tabelle 1 der Anlage 1 anzusetzenden Volatilitätsrate zuzuordnen.
(2) Für jede derivative Adressenausfallrisikoposition, die durch ein als Total Return Swap oder Credit Default Swap ausgestaltetes Kreditderivat begründet wird, ist die künftig zu erwartende Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands das Produkt aus dem Nominalbetrag dieses Kreditderivats und
- 1.
- 0 Prozent, wenn das Kreditderivat als Credit Default Swap ausgestaltet ist, das Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung Gewährleistungsgeber aus dem Kreditderivat ist und – auch bei Ausfall des Sicherungsnehmers aus dem Kreditderivat – nur Leistungen an den Sicherungsnehmer zu bewirken hat, wenn die Referenzeinheit ausgefallen ist,
- 2.
- sonst 10 Prozent.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.